魔域口袋版有几个版本Leistungspflicht gegenüber Dritten
Zuletzt aktualisiert am: 30.06.2025
Teil 2 (Einzelne Versicherungszweige)Kapitel 1 (Haftpflichtversicherung)
Abschnitt 2 (Pflichtversicherung)
(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.
(2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses zur Folge hat, wirkt in Ansehung des Dritten erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn das Versicherungsverhältnis durch Zeitablauf endet. Der Lauf der Frist beginnt nicht vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Ein in den Sätzen 1 und 2 bezeichneter Umstand kann dem Dritten auch dann entgegengehalten werden, wenn vor dem Zeitpunkt des Schadensereignisses der hierfür zuständigen Stelle die Bestätigung einer entsprechend den Rechtsvorschriften abgeschlossenen neuen Versicherung zugegangen ist. Die vorstehenden Vorschriften dieses Absatzes gelten nicht, wenn eine zur Entgegennahme der Anzeige nach Satz 1 zuständige Stelle nicht bestimmt ist.
(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versicherer nur im Rahmen der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme und der von ihm übernommenen Gefahr zur Leistung verpflichtet. Er ist leistungsfrei, soweit der Dritte Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger erlangen kann.
(4) Trifft die Leistungspflicht des Versicherers nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit einer Ersatzpflicht auf Grund fahrlässiger Amtspflichtverletzung zusammen, wird die Ersatzpflicht nach § 839 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Verhältnis zum Versicherer nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers vorliegen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Beamte nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs persönlich haftet.
(5) Soweit der Versicherer den Dritten nach den Absätzen 1 bis 4 befriedigt und ein Fall des § 116 nicht vorliegt, geht die Forderung des Dritten gegen den Versicherungsnehmer auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Dritten geltend gemacht werden.
(6) Wird über das Vermögen des Versicherers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis abweichend von § 16 erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Insolvenzverwalter diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle angezeigt hat; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse gegenüber wirksam. Ist eine zur Entgegennahme der Anzeige nach Satz 1 zuständige Stelle nicht bestimmt, endet das Versicherungsverhältnis einen Monat nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; die Benachrichtigung bedarf der Textform.
Weitere Vorschriften um § 117 VVG
Erwähnungen von § 117 VVG in anderen Vorschriften
Folgende Vorschriften verweisen auf § 117 VVG:
§ 3
§ 4
§ 19a Berufshaftpflichtversicherung
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
§ 34g Verordnungsermächtigung
§ 115 Direktanspruch
§ 120 Obliegenheitsverletzung des Dritten
§ 123 Rückgriff bei mehreren Versicherten
Forenposts passend zu § 117 VVGBegrifflichkeitsfrage zu § 3 PfVsG
Ja, der Dritte ist der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller. Es ist insoweit - wie sich aus dem Wortlaut auch ergibt - der Dritte i.S.d. § 117 VVG gemeint, was sich wiederum nach §§ 100 VVG ff. richtet. Nach § 100 VVG gilt z.B folgendes: Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen ...
kfz versicherung
... Diesem Einwand ist zuzustimmen ... ich verstehe das auch nicht ... man könnte es - für mich unbefriedigend - mit der Nachhaftung des Versicherers versuchen zu erklären; vgl. § 117 VVG. IaR gibt der Versicherer eine Nachricht an die Zulassungsstelle über die Beendigung des Versicherungsschutzes und diese fordert den Halter auf eine neue ...
Nicht zu vertretende Umstände
Nein. Bei (nachträglicher) Unmöglichkeit ist der Vermieter von seiner Leistungspflicht befreit. Nach h.M. bedarf es einer Kündigung nicht.
Motorrad kauf weit weg
Gem. erstem Sachverhalt besteht für den V Ausschluss der Leistungspflicht (wg. Unmöglichkeit der Lieferung) gem. § 275 BGB. Die ev. Rechte des Gläubigers ( Käufers) ergeben sich aus § 275 (4).
Krank während Freistellung nach Kündigung
ja, selbstverständlich. Das Arbeitsverhältnis mit all seinen Regeln besteht weiterhin fort. Freigestellt ist der Arbeitnehmer lediglich von seiner Leistungspflicht. Nicht von sämtlichen Pflichten.
Anträge Leistungsklage
... Zu Recht hat dies das Sozialgericht Hamburg auch so akzeptiert. Also lehnte der Leistungsträger in Deinem Beispiel allein aufgrund der nicht schlüssig dargelegten Höhe ab? Die Leistungspflicht dem Grunde nach stand nicht im Streit? Ein Antrag, dass der Gegner dem Grunde nach zu leisten hat, macht nur Sinn, wenn die Höhe der ...
Geltendmachung des Unterhalts durch Jobcenter
Leistungsfähigkeit ist aber nicht mit Leistungspflicht gleich zu setzen. ;-)
Reiserücktrittsversicherung verweigert Zahlung
Kurz und knapp: In dem geschilderten Fall kann man keine Leistungspflicht des Versicherers erkennen. Da der Versicherer in diesem Fall keine Leistungspflicht hat, kann man auch nicht von Zahlungsverweigerung sprechen.
Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit im Fitnessstudio bei Pausierung
Beim Pausieren, also beim Ruhen des Vertrages, ruht die Zahlungspflicht, die Leistungspflicht und die Laufzeit. Verlängert wir immer je um 3 Monate Laufzeit. Nicht Kalenderzeit. DAs würde keinen Sinn machen.
Vermieter vermauert Tür
... aber die Begründung lässt sich durchaus auf auf diesen Fall anwenden. Der BGH hat entschieden, dass das Fristsetzungserfordernis nur für die Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungspflichten durch den Schuldner gilt. Sofern also der Schuldner, der Mieter, eine Leistungspflicht verletzt, muss ihm durch Fristsetzung die Gelegenheit zur ...
Minderjährige tätigt Ratenkäufe via Internet und kann nicht zahlen
‚Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht.‘ Quelle: LG Mannheim, Urteil ...
unwirksamer Kaufvertrag
AW: unwirksamer Kaufvertrag Damit der Vertrag wirksam ist, muss Max seine Leistungspflicht i. S. v. § 362 I BGB bereits erfüllt haben. Nein. Wenn Max seiner Leistungspflicht nachgekommen ist, tritt gem. § 362 I BGB Erfüllung ein und das Schuldverhältnis geht unter. Raten- und Kreditverträge sind unwirksam, da die Leistungspflicht nicht ...
Entscheidungen zu § 117 VVG
OLG-KARLSRUHE, 1 U 158/12
1. Die straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung kann von Teilnehmern einer Veranstaltung , bei der Fahrzeuge auf einer geschlossenen Strecke bewegt werden, gegenüber dem Veranstalter zugunsten anderer Teilnehmer wirksam ausgeschlossen werden. 2. Ein solcher Haftungsausschluss ist grundsätzlich auch durch vom Veranstalter ...
LSG-BADEN-WUERTTEMBERG, L 6 U 5225/13
1. Ein Kfz-Haftpflichtversicherer kann eine kombinierte (Dritt-)Anfechtungs- und Feststellungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls zulässig erheben (Anschluss an BSG B 2 U 5/11 R). 2. Im Zuständigkeitsbereich des § 128 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII ist jeder nicht gewerbsmäßige Fahrzeughalter Unternehmer. 3. Bei relativ geringfügigen ...
OLG-HAMM, I-9 U 117/12
Zur Haltereigenschaft des Empfängers eines Kurzzeitkennzeichens i.S.d. § 16 Abs. 1 FZV. Zum Versicherungsschutz für ein mit einem Kurzzeitkennzeichen in Betrieb gesetztes Kraftfahrzeug bei Weitergabe des Kurzzeitkennzeichens an einen Dritten und Nutzung des Fahrzeugs zu anderen als Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.